Die Grasslhöhle wurde am 9. März 1953 unter den Schutz des Naturhöhlegesetztes gestellt und zum Naturdenkmal erklärt. Daher sind Veränderungen sowie Einbauten nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde als erste Instanz sowie in zweiter Instanz durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13c, Fachstelle Naturschutz, erlaubt.
Durch die Unterschutzstellung dürfen Führungen nur unter der Leitung von staatlich geprüften Höhlenführern stattfinden, die den Besucher lenken und auf die Sensibilität des unterirdischen Lebensraumes aufmerksam machen sollen.
Leider war der Naturschutzgedanke in früherer Zeit nicht so ausgeprägt wie heute, und zahlreiche Tropfsteine wurden aus der Höhle entfernt. Doch bereits im Jahr 1816, der ersten Nennung der Grasslhöhle als Schauhöhle, machte sich Karl Schmutz Gedanken über die Zerstörung der Höhle und schrieb eines der ersten Höhlenschutzzitate:
"Erbarmen für die schönen Stalaktiten, welche einige vandalische Hände ohne Rücksicht auf die später Besuchenden vielleicht zerstören möchten. Die mutwillige Zerstörung solcher Dinge ist nicht ehrenvoll für den Gebildeten, und das Vergnügen, auf welches jeder Nachkommende Anspruch machen darf, wird von Zeit zu Zeit auf diese Art vermindert. Es gibt genug herabgestürzte schöne Stücke, welche zum Andenken an diese Höhle oder für eine eigene Naturaliensammlung genügen können".
(Karl Schmutz, 1816)
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